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22.06.2010

Gemeinsame Erklärung der WestLB AG und ihrer Eigentümer

  • EAA-Lösung schafft Voraussetzung für nachhaltiges Geschäftsmodell
  • Beihilferechtliche Bewertung erfordert mehr Zeit

Die Europäische Kommission hat heute offiziell bekanntgegeben, dass die Frist bis zu einer finalen Entscheidung im aktuellen Beihilfeverfahren zur WestLB verlängert wird. Die Kommission prüft die Errichtung der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA), die Übertragung von Vermögenswerten auf die EAA sowie die erfolgte stille Einlage des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) in die WestLB. Bereits am 22. Dezember 2009 hatte die Kommission diese Maßnahmen vorläufig genehmigt und ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet. Die finale Entscheidung sollte ursprünglich bis zum 22. Juni 2010 erfolgen.

Mit der Verlängerung der Frist trägt die Kommission der Komplexität dieser Transaktion Rechnung, deren Prüfung mehr Zeit erfordert. Die WestLB hat der Kommission das dafür erforderliche, umfangreiche Datenmaterial zur Verfügung gestellt.

„Ich bin davon überzeugt, dass die Kommission dem Kurs der WestLB bald endgültig zustimmt“, sagt Vorstandsvorsitzender Dietrich Voigtländer. „Mit der EAA erfüllt die Bank wesentliche Auflagen der Kommissionsentscheidung vom Mai 2009, vor allem eine Reduktion der Bilanzsumme und der risikogewichteten Aktiva. Nach erfolgreicher Restrukturierung und Risikoauslagerung ist die WestLB eine auf das Kundengeschäft fokussierte, zukunftsfähige Bank mit einem tragfähigen Geschäftsmodell.“

Eigentümer und Aufsichtstrat unterstützen diesen Kurs. „Der Restrukturierungsprozess der WestLB verläuft planmäßig und wird vom Vorstand konsequent und mit hoher Kompetenz vorangetrieben. Die Eigentümer der Bank unterstützen diesen Kurs einmütig und nachdrücklich. Dank dieser Erfolge kann die WestLB auf einem stabilen Fundament die weiteren Schritte im Konsolidierungsprozess angehen“, sagt der Vorsitzende des Aufsichtsrates der WestLB AG, Michael Breuer.

Auch der SoFFin sieht die WestLB auf dem richtigen Weg. In einer offiziellen Stellungnahme weist der SoFFin zudem darauf hin, dass mit der Benennung von Friedrich Merz zum Veräußerungsbevollmächtigten eine wichtige Voraussetzung für den von der Kommission geforderten Verkaufsprozess geschaffen sei. Die WestLB habe jetzt bis Ende nächsten Jahres Zeit, ihre Zukunft in veränderten Eigentümerstrukturen zu gestalten.

Als erste Bank in Deutschland hat die WestLB das Instrument der bundesrechtlichen Abwicklungsanstalt erfolgreich umgesetzt und damit eine vom Markt positiv bewertete Pionierrolle übernommen. Dabei wurden Risikopositionen und nicht strategienotwendige Aktiva im Volumen von insgesamt 77 Mrd € in die EAA ausgelagert.

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