WestLB begrüßt Entscheidung der EU-Kommission
Die WestLB begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Errichtung einer Abwicklungsanstalt gemäß §8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) vorläufig zu genehmigen. Wie auch in anderen Bank-Beihilfeverfahren hat die Kommission eine vorläufige Genehmigung ausgesprochen und gleichzeitig das förmliche Prüfverfahren eingeleitet. Es ist das erste Mal, dass der Kommission die Errichtung einer Abwicklungsanstalt gemäß §8a FMStFG zur Prüfung vorliegt. Der Vorstand ist zuversichtlich, in weiterhin konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission eine abschließende und endgültige Genehmigung dieser auf dem FMStFG beruhenden Maßnahme im weiteren Prüfverfahren zu erzielen.
