SoFFin und Eigentümer verständigen sich auf Fahrplan zur Stabilisierung der WestLB
Der SoFFin, die WestLB und ihre Eigentümer haben sich heute auf einen Fahrplan zur Stabilisierung der Bank verständigt.
Bis spätestens zum 30.04.2010 wird rückwirkend zum 01.01.2010 ein Portfolio von rund 85 Mrd Euro auf eine Abwicklungsanstalt gemäß § 8a FMStFG abgespalten. In einem ersten Schritt soll das bisher durch die § 8 FMStFG Maßnahme abgeschirmte Portfolio bis zum 18.12.2009 vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch die EU-Kommission abgespalten werden.
Die Abwicklungsanstalt erhält zur Abdeckung der erwarteten Verluste 3 Mrd Euro Eigenkapital durch Abspaltung von der WestLB sowie 1 Mrd Euro als Garantie von ihren Alteigentümern bzw. deren Sicherungssystemen. Verluste der Abwicklungsanstalt, die nicht durch diese Garantieabsicherung und das Eigenkapital gedeckt sind, unterliegen der Pflicht der Alteigentümer zum Ausgleich von Verlusten.
Der SoFFin beteiligt sich in einem ersten Schritt an der WestLB Kernbank mit einer Stillen Einlage in Höhe von 3 Mrd Euro, die er ab dem 01.07.2010 in Aktien wandeln kann.
Alle Parteien erklären vorbehaltlich der erforderlichen Gremienbeschlüsse die vereinbarten Eckpunkte des Fahrplans für verbindlich.
Durch die von SoFFin und Eigentümern getroffenen Weichenstellungen kann die WestLB die von der Europäischen Kommission verlangte Reduzierung von Bilanzsumme und Risikoaktiva konsequent umsetzen.
