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10.04.2007

WestLB treibt Aufklärung von Regelverstößen im Handel voran

Strafanzeige gestellt/Task Force mit externen Experten gebildet

Die WestLB AG hat weitere Maßnahmen zur vollständigen Aufklärung möglicher  Regelverstöße im Eigenhandel ergriffen. Bereits vor Ostern ist auf Veranlassung des Vorstands der Bank eine entsprechende Task Force gebildet worden, der unter anderem Experten der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, der Investmentbank JPMorgan und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young angehören.

„Der Vorstand der WestLB strebt eine vorbehaltlose Aufklärung des Sachverhalts an“, sagte Vorstandsvorsitzender Dr. Thomas R. Fischer. „Individuelles Fehlverhalten wird uns nicht vom erfolgreichen Weg der vergangenen Jahre abbringen können.“

Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen der Task Force ist in den vergangenen Tagen deutlich geworden, dass neben zwei bereits aus der Bank ausgeschiedenen ehemaligen Mitarbeitern der WestLB möglicherweise auch Dritte in die fraglichen Vorgänge involviert waren, deren Tätigkeit nicht unter die Aufklärungshoheit der WestLB fällt.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand entschieden, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eine über die beiden ehemaligen Mitarbeiter hinausgehende Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Strafgesetzbuch zu erstatten. Die Aufsichtsbehörden, insbesondere die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) sowie die Deutsche Bundesbank, sind über diese Vorgehensweise informiert worden.

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