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01.03.2011

Ad-Hoc Meldung vom 1.03.2011

Ad-hoc Meldung der WestLB AG nach §15 WpHG

Düsseldorf, 1.3.2011

WestLB AG weist im HGB-Einzelabschluss ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus

Der Vorstand der WestLB AG hat am 1.3.2011 den Jahresabschluss der WestLB AG für das Geschäftsjahr 2010 aufgestellt. Danach weist die WestLB AG gemäß den Vorschriften des HGB ein ausgeglichenes Jahresergebnis in Höhe von 0 Mio € aus. Im Vorjahr wurde noch ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -295 Mio € berichtet.

Eine Reduzierung der jeweiligen Rückzahlungsansprüche für Genussscheine und stille Einlagen tritt hierdurch nicht ein. Der Rückzahlungsanspruch für Genussscheine beträgt unverändert rund 95,28%, für Hybrid Tier 1 Anleihen aus dem Jahr 2005 unverändert rund 93,94%. Bei den Genussscheinen und stillen Einlagen der WestLB AG wird keine Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2010 vorgenommen. Die bisher ausgefallenen Kupons der Genussscheine (für das Geschäftsjahr 2009) können aufgrund des ausgewiesenen Jahresergebnisses 2010 nicht nachgezahlt werden.
Die Feststellung des HGB-Jahresabschlusses ist für den 24.3.2011 vorgesehen. Dann soll auch die Billigung des IFRS Konzernabschlusses erfolgen. Das Konzernergebnis liegt derzeit noch nicht vor.

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