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24.06.2011

Ad-Hoc Meldung vom 24.06.2011

Ad Hoc Meldung der WestLB AG nach §15 WpHG
Düsseldorf, 24.6.2011
Eigentümer einigen sich auf verbindliche Eckpunkte zum Restrukturierungsplan der WestLB
Die Eigentümer der WestLB AG (WestLB) haben sich mit der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), der Ersten Abwicklungsanstalt (EAA) und der WestLB auf verbindliche Eckpunkte zum Restrukturierungsplan der WestLB verständigt.
Das Sparkassenverbundgeschäft einschließlich des mittelständischen Firmenkundengeschäfts mit einer Bilanzsumme von 40-45 Mrd. € (Risikoaktiva von ca. 8,3 Mrd. €) und ca. 400 Beschäftigten wird am 30. Juni 2012 auf eine von der Sparkassen-Finanzgruppe etablierte und kapitalisierte Verbundbank und ggf. auf eine weitere von der Sparkassen-Finanzgruppe getragene Einheit durch Abspaltung nach dem Umwandlungsgesetz übertragen.
Bis zum 30. Juni 2012 kann die WestLB weitere Geschäftsfelder veräußern. Aktivitäten, die bis zum Ende dieses Zeitraums nicht veräußert werden können, übernimmt zum 30. Juni 2012 die Erste Abwicklungsanstalt (EAA). Nach der Eckpunktevereinbarung kann die WestLB Neugeschäft weiterhin im Rahmen der jeweils aktuellen Geschäfts- und Risikostrategie vornehmen.
Die WestLB wird künftig als Service- und Portfoliomanagement-Bank (SPM-Bank) für die Verbundbank der Sparkassen-Finanzgruppe und für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) tätig sein und soll auch Servicing für Portfolios Dritten erbringen. Die Servicing-Verträge werden für die Verbundbank zunächst für zwei Jahre abgeschlossen, während der bis 2013 bestehende Kooperationsvertrag mit der EAA um weitere drei Jahre bis 2016 verlängert wird. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) übernimmt die alleinige Eigentümerverantwortung für die WestLB. Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) und der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) scheiden als Aktionäre aus der WestLB aus. Die WestLB bleibt Mitglied der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen.
Die Lasten der Restrukturierung werden durch die Eigenmittel abgeschirmt, die in der WestLB nach Abspaltung der Verbundbank verbleiben, sowie durch 1 Mrd. € zusätzliche und möglichst nachrangige Haftung des Landes NRW und durch die Eigentümerverantwortung des Landes NRW. Die stille Einlage des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in der WestLB wird durch Teilrückzahlung an den FMS um 1 Mrd. € reduziert, wobei die 1 Mrd. € zusätzliche Haftung des Landes NRW an derjenigen Rangstelle entsteht, die mindestens erforderlich ist, um die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in der WestLB/SPM-Bank mit Blick auf die Teilrückzahlung der stillen Einlage des FMS zu erfüllen.
Die WestLB, die Eigentümer und die EAA werden sich über geeignete Maßnahmen zur Absicherung der Liquidität während der Transformationsphase abstimmen. Die Beteiligten gehen davon aus, dass die derzeitige Liquiditätsbereitstellung durch Sparkassen, das Land NRW und die EAA für die Dauer der Transformationsphase aufrechterhalten bleibt. Darüber hinaus werden sich die WestLB, das Land NRW und die EAA über geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Akzeptanz der WestLB/SPM-Bank als Marktkontrahent maximal im bestehenden Geschäftsumfang, insbesondere für Derivate, abstimmen.
Die zur Vorlage bei der Europäischen Kommission bestimmte Einigung steht derzeit noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Entscheidungsgremien der Beteiligten.

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