Geldwäsche & Embargo
Es ist für uns selbstverständlich, alle gesetzlichen Bestimmungen zur Geldwäscheprävention ebenso wie die Vorgaben seitens der Bundesbank, der BAFin und anderer Institutionen zur Embargo-Prüfung einzuhalten.
Diesen Service stellen wir auch anderen Banken zur Verfügung bis hin zum Outsourcing gemäß § 25a KWG.
Für Einzelheiten stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gern zur Verfügung.
