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Stille Beteiligung

Die stille Beteiligung ist keine gesellschaftsrechtliche Beteiligung, sondern eine reine Innengesellschaft (der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht auf). Dem stillen Gesellschafter stehen keine Stimmrechte in dem Beteiligungsunternehmen zu. Es werden jedoch bestimmte Mitwirkungs- und Informationsrechte vereinbart. Der Bilanzausweis als Eigenkapital (HGB) oder Fremdkapital ist abhängig von der Strukturierung der stillen Beteiligung.

Die stille Beteiligung gibt es in der Form der typisch und der atypisch stillen Beteiligung. Der wesentliche Unterschied liegt in der Übernahme von Mitunternehmerinitiative/-risiko bei der atypisch stillen Beteiligung und der entsprechenden steuerlichen Einordnung der Einkünfte aus der stillen Beteiligung.

Die WestLB strukturiert stille Beteiligungen insbesondere für mittelständisch geprägte Unternehmen.

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