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WestLB SEPA Euro Münze

SEPA - Single Euro Payments Area

Herzlich willkommen in der SEPA!
Die Vision von einem einheitlichen Zahlungsverkehrsraum ist Realität

Nachdem 2008 die SEPA-Überweisung und 2009 die SEPA-Lastschrift eingeführt wurden, ist durch die gesetzliche Verpflichtung, die SEPA-Lastschrift ab dem 1. November 2010 zu unterstützen, der einheitliche Zahlungsverkehrsraum flächendeckend in 16 Euro-Ländern, 14 weiteren Ländern des europäischen Wirtschaftsraums sowie in der Schweiz und Monaco endgültig Wirklichkeit geworden. Alle Anbieter von Zahlungsdiensten in den EU-Mitgliedsstaaten haben diese Anforderung fristgerecht umgesetzt. Zu unterscheiden ist allerdings nach einer aktiven und einer passiven Teilnahme. Die aktive Teilnahme beschreibt sowohl das Begeben als auch das Aufnehmen von SEPA Lastschriften, die passive Teilnahme beinhaltet nur die Aufnahme von SEPA Lastschriften.

Sie haben damit erstmals die Möglichkeit, europaweit Lastschriften in einem einheitlichen Verfahren und Format einzuziehen. Die SEPA-Latschrift gibt es in zwei Ausprägungen: Die SEPA-Basis-Lastschrift ähnelt dem deutschen Einzugsermächtigungsverfahren und wird in der Regel zwischen Firmen und Privatkunden genutzt, die SEPA-Firmenlastschrift ist mit dem deutschen Abbuchungsauftragsverfahren vergleichbar und darf nur zwischen Firmen zur Anwendung kommen.

Die nationalen Verfahren können vorläufig weiterhin genutzt werden, allerdings ist mit einer zeitnahen Festlegung eines Endedatums für die Nutzung dieser Verfahren durch die EU-Kommission zu rechnen. Nach aktuellem Stand dürfen die vorliegenden Einzugsermächtigungen nicht als SEPA-Mandate genutzt werden. Ob der deutsche Gesetzgeber hier Regelungen verabschieden wird, die die Einführung der SEPA-Lastschrift vereinfachen, bleibt abzuwarten.

Als Plenum-Mitglied im EPC (European Payment Council) sowie im Board der EBA (European Banking Association) begleitet die WestLB aktiv die Entwicklung und Umsetzung von SEPA. Intensive Gespräche mit unseren Kunden lassen uns deren Anforderungen erkennen, die wir in die Entscheidungsgremien konstruktiv einbringen. Wenn Sie die Einführung der SEPA-Zahlungsinstrumente planen, sprechen Sie uns einfach an. Unsere Produktbetreuer beraten Sie gern in allen Fragen, von dem XML-Datenformat über das Kombimandat bis zur Beantragung einer Gläubiger-ID bei der Bundesbank.

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Katrin Pesch Tel: +49-211-826-8480 Fax: +49-211-826-4161

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