Händlerkarten und GeldKarten
1. Händlerkarten
Für die Abwicklung der sicherheitsrelevanten Vorgänge beim Bezahlen mit der GeldKarte benötigt der Händler bzw. Automatenaufsteller eine Händlerkarte, die sich im Automaten bzw. Terminal befinden muss. Bei der Händlerkarte handelt es sich um einen Kartenkörper mit Chip, der in den Automaten eingesetzt wird. Die Händlerkarte besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren (Ausgabejahr +2 bzw. +3), danach muss sie gegen eine neue Händlerkarte ausgetauscht werden.
Die WestLB bietet Ihnen folgende Leistungen an:
- Beschaffung der Händlerkarte und Versand an Händler bzw.
Automatenaufsteller ggf. zur Niederlassung - Verwaltung der Händlerkarten (Verfall, Löschung, Neubestellung)
2. Gutschrift der GeldKartenumsätze, Belastung des
Autorisierungsentgeltes
Die WestLB wickelt den Zahlungsverkehr der GeldKarten ab und verbucht die Umsätze auf den Konten des Händlers. Hierbei bieten wir Ihnen neben der Einzelverbuchung der Umsätze folgende Möglichkeiten zur Komprimierung an:
- Zusammenfassung der Umsätze nach Referenznummer
- Zusammenfassung der Umsätze nach Händlerkarten-Nummern
- Zusammenfassung der Umsätze nach Bankverbindung
Die GeldKartenentgelte können - ebenso wie die Umsätze - nach den verschiedenen Möglichkeiten komprimiert werden.
Als Ergänzung zu den Sammelbuchungen der GeldKarten-Gutschriften und GeldKarten-Entgelte stellt die WestLB jeweils eine detaillierte Anlage in elektronischer Form (z.B. CSV-Datei) zur Verfügung.
3. Kontoungebundene GeldKarten
Bestellung von kontoungebundenen GeldKarten über die WestLB.
4. Aufstellung und Betrieb von Ladeterminals
Zum Aufladen von GeldKarten bzw. kontoungebundenen GeldKarten bietet die WestLB in Verbindung mit einem Netzbetreiber die Beschaffung, die Aufstellung und den Betrieb eines GeldKarten-Ladeterminals an.
