Nachrangdarlehen
Bei einem Nachrangdarlehen tritt die WestLB als Darlehensgeberin hinter die Forderungen anderer Fremdkapitalgeber im Rang zurück. Hierdurch wird dem Unternehmen der Zugang zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert. Ein Nachrangdarlehen wird bilanziell als Fremdkapital ausgewiesen und nimmt nicht am Verlust teil. Hinsichtlich der Ausgestaltung und des Einsatzes eines Nachrangdarlehens bestehen vielfältige Möglichkeiten.
Ein Nachrangdarlehen strukturiert die WestLB für Kunden, die wirtschaftliches aber kein bilanzielles Eigenkapital benötigen.
